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Die AOK NordWest schließt Versorgungsverträge nach § 140a SGB V. Unternehmen übernehmen Managementaufgaben für IVI-Behandlung mit VEGF-Hemmern. Dies gilt für Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Managementgesellschaften informieren Ärzte und holen Beitrittserklärungen ein. Sie prüfen Teilnahmevoraussetzungen und organisieren Qualitätssicherung. Die Verträge haben eine maximale Laufzeit von 48 Monaten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Es gelten einheitliche Konditionen. Fragen sind an die angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Bekanntmachung dient der Information und impliziert keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen. Interessierte Unternehmen senden ausgefüllte Teilnahmedokumente elektronisch. Bei Eignung wird ein Vertrag geschlossen.
Schließung von Versorgungsverträgen nach § 140a SGB V. Übernahme von Managementaufgaben für IVI-Behandlungen. Einsatz von VEGF-Hemmern in Schleswig-Holstein und Hamburg.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen