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Die AOK NordWest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen (Managementgesellschaften) Versorgungsverträge nach § 140a SGB V zur Übernahme von Management- bzw. Koordinationsaufgaben für die besondere Versorgung zur Durchführung von intravitrealer Medikamenteneingabe (IVI) in Schleswig-Holstein und Hamburg zu schließen. Die Managementgesellschaften ermöglichen die operative Versorgung, indem sie teilnahmeberechtigte Fachärzte für Augenheilkunde informieren, Beitrittserklärungen einholen, Teilnahmevoraussetzungen prüfen sowie die Abrechnungen mit der AOK NordWest vornehmen und die Qualitätssicherung organisieren. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren ohne individuelle Vertragsverhandlungen.
Die AOK NordWest schließt Versorgungsverträge nach § 140a SGB V mit Managementgesellschaften für die Durchführung von intravitrealer Medikamenteneingabe (IVI) in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Gesellschaften übernehmen Management- und Koordinationsaufgaben für die besondere Versorgung.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen