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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Nadroparin (ATC B01AB06). Es handelt sich um ein Zulassungsmodell, das pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu Rahmenrabattverträgen ermöglicht. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028, zzgl. einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Das Verfahren ist für alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, wobei ein Beitritt während der Laufzeit jederzeit möglich ist. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Nadroparin (ATC B01AB06) durch die DAK-Gesundheit.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
"Tender Zen hilft uns, relevante Ausschreibungen zu entdecken, die wir sonst verpasst hätten."
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