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In der bayerischen Justiz sowie in den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird die Individualsoftware Kosteneinziehung in den Landesjustizkassen verwendet. Eine modulweise Modernisierung der Software wurde bereits in einem vorangehenden Projekt gestartet. Die Software ist nun abschließend weiter zu entwickeln und insbesondere modernen Standards anzupassen. Gleichzeitig müssen die Pflegeverantwortung für die bereits im Echtbetrieb befindlichen Programmteile und Support auch weiterhin sichergestellt sein. Weiterentwicklungsleistungen: 12.000 Personentage. Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen: 100 Personentage. Die maximale Abnahmemenge beträgt 12.000 Personentage für Weiterentwicklung und 100 Personentage für Beratung. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt. Der Vertragsgegenstand ist sehr komplex. Die Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem muss der Auftragnehmer mehrere Entwicklungs- und Testsysteme vorhalten, auf denen er die Software entwickelt und testet. Diese Aspekte verteuern, verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers erheblich. Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare, qualitative Risiken verbunden.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen