Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 32T
Teilnahme
in 38T
Vertragsbeginn
in 421T
80335 München
Entwicklungsverbund Kosteneinziehung der Länder BY, BW, SN, TH, RP und SL (München)
Projektübersicht

In der bayerischen Justiz sowie in den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird die Individualsoftware Kosteneinziehung in den Landesjustizkassen verwendet. Eine modulweise Modernisierung der Software wurde bereits in einem vorangehenden Projekt gestartet. Die Software ist nun abschließend weiter zu entwickeln und insbesondere modernen Standards anzupassen. Gleichzeitig müssen die Pflegeverantwortung für die bereits im Echtbetrieb befindlichen Programmteile und Support auch weiterhin sichergestellt sein. Weiterentwicklungsleistungen: 12.000 Personentage. Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen: 100 Personentage. Die maximale Abnahmemenge beträgt 12.000 Personentage für Weiterentwicklung und 100 Personentage für Beratung. Der Auftraggeber hat daher vor dem Hintergrund der Regelfrist von 4 Jahren eine Höchstlaufzeit von 6 Jahren festlegt. Der Vertragsgegenstand ist sehr komplex. Die Einarbeitung in die Materie ist sehr aufwändig und schwierig, da mehrere technische Plattformen sowie die Anbindung verschiedenster Softwareprodukte unterstützt werden müssen. Zudem muss der Auftragnehmer mehrere Entwicklungs- und Testsysteme vorhalten, auf denen er die Software entwickelt und testet. Diese Aspekte verteuern, verkomplizieren und verlängern die Einarbeitung eines Auftragnehmers erheblich. Mit einer Aufspaltung des Vergabegegenstandes unter mehreren Auftragnehmern wären nicht beherrschbare, qualitative Risiken verbunden.

Standort Projekt
80335 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 12.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Bewerber / Bieter hat von ihm vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/ Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Originaltitel: Pflege, Weiterentwicklung, Modernisierung und Support der Individualsoftware Kosteneinziehung (KE)
deen