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Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe und Fertigarzneimittel aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die Anforderungen an Zulassung und Zuverlässigkeit erfüllen. Das Verfahren ist für den Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit geöffnet. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen