Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

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Tewis Projektmanagement GmbH (Hamburg)
Projektübersicht

Die Stadt Ratzeburg plant den Neubau einer Kindertagesstätte. Ziel ist die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Die Ausführung soll gemäß HOAI erfolgen. Es werden Fachplaner gesucht. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate. Bieter müssen Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit erbringen. Mindestumsatz von 56.000 EUR pro Jahr über die letzten drei Jahre ist erforderlich. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen sind gefordert. Die Angebote sind elektronisch einzureichen.

Neubau einer Kindertagesstätte in Ratzeburg. Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Der Neubau erfolgt auf dem Grundstück an der Seedorfer Straße.

Standort Projekt
Ratzeburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 56.000,00 €
HOAI - Der Mindestumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 56.000 EUR betragen haben.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Fachplaner TGA mit Erfahrung in HOAI-Leistungen
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3

Besondere Bedingungen

  • - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
  • - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
  • 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
  • 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • Eigenerklärung Unternehmen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Unternehmen
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB
  • Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über deren Abschluss im Auftragsfall
Originaltitel: Neubau Kita Ratzeburg - Planung TGA
deen