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Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren externen Partnern. Gegenstand ist die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo). Dies erfolgt nach § 3 BaustellV und AHO Heft Nr. 15. Die Projekte umfassen Sanierungen, Umbauten und Neubauten. Sie sind im Umfeld der Uniklinik Köln angesiedelt. Die Honorarzone ist zu vereinbaren. Einzelaufträge erfolgen ohne erneutes Vergabeverfahren. Der Auftraggeber legt den Prioritätsgrundsatz fest. Dies bezieht sich auf die Auswahl der Unternehmen. Die Rangfolge der Rahmenvertragspartner im Vergabeverfahren ist zu berücksichtigen. Die Ausschreibende Stelle muss Höchstgrenzen angeben. Das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 1.500.000 Euro.
Rahmenvereinbarung SiGeKo für Uniklinik Köln. Koordination nach § 3 BaustellV. Umbau-, Sanierungs-, Neubauprojekte.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen