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Der Auftraggeber strebt nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung die Nutzung eines Fahrradleasings an. Leasingnehmer wird der Auftraggeber der Beschäftigten. Er schließt mit dem Beschäftigten einen entsprechenden Überlassungs- und Nutzungsvertrag ab. Der Auftraggeber möchte auf Basis der tarifvertraglichen Öffnungsklauseln im TV-Versorgungsbetriebe (TV-V) und TV-Nahverkehrsbetriebe NW (TV-N NW) zeitnah das Fahrradleasing einführen. Das Fahrradleasing ist mit der letzten Tarifrunde zwischen kommunalem Arbeitgeberverband und den Gewerkschaften vereinbart worden, sodass Tarifbeschäftigte davon profitieren können. Das Angebot soll für alle circa 2.300 Beschäftigten des Auftraggebers gelten, die unter die Anwendung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst fallen.
Rahmenvertrag Leasing von Dienstfahrrädern. Der Auftraggeber strebt nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung die Nutzung eines Fahrradleasings an. Leasingnehmer wird der Auftraggeber der Beschäftigten. Er schließt mit dem Beschäftigten einen entsprechenden Überlassungs- und Nutzungsvertrag ab.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen