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Die Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, HEK, hkk) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem keine Exklusivität zugesichert wird und ein Beitritt während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich ist. Die Verträge dienen der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal der TK.
Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk schreiben Open-House-Rabattverträge für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittelgruppen nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Verfahren, bei dem ein Beitritt während der Laufzeit jederzeit möglich ist.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen.
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