Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen (Bielefeld)
Projektübersicht

Die Stadt Bielefeld und die Stadtwerke Bielefeld GmbH suchen IT-Hardware und Zubehör. Es handelt sich um PCs, Notebooks, Monitore und Drucker. Die Leistung umfasst Lieferung, Betankung, Aufstellung und Instandhaltung. Die Geräte müssen neu und originalverpackt sein. Die Dienstleistungen beinhalten Datenlöschung und Weiterverwertung von Altgeräten. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Hardware zu bestellen. Die genauen Angaben sind dem technischen Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Beschaffung erfolgt über eine mehrjährige Rahmenvereinbarung. Die Stadt Bielefeld und die Stadtwerke Bielefeld GmbH benötigen IT-Hardware und Zubehör für die Neuintegration von IT-Arbeitsplatzsystemen bzw. Austausch vorhandener IT-Arbeitsplatzsysteme oder einzelner Komponenten in ihren Dienststellen und im Verwaltungsbereich der Schulen an diversen Standorten in Bielefeld, zwei Standorten in Gütersloh sowie einem Standort in Hameln in die vorhandene Netz-Infrastruktur. Benötigt werden PCs, Notebooks, Monitore, Drucker und weiteres Zubehör sowie Dienstleistungen. Die Bereitstellung der Geräte soll durch eine abzuschließende mehrjährige Rahmenvereinbarung erfolgen. Gegenstand des Vertrags wird die Lieferung der Hardware, Betankung, Aufstellung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Instandhaltung sowie die fachgerechte zertifizierte Datenlöschung und ggf. Weiterverwertung der Althardware sein. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Personalcomputer, Notebooks, Monitore, Drucker, Dockingstationen, Zubehör, Dienstleistungen und Instandhaltung- und Supportprozesse.

Standort Projekt
Bielefeld, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
  • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
Originaltitel: Hardware-Rahmenvereinbarung für den Zeitraum ab dem 01.11.2026 bis zum 31.10.2029 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2030)
deen