Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
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Abgabe
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Vertragsbeginn
in 126T
30823 Garbsen
Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle (Garbsen)
Projektübersicht

Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau einer integrierten Gesamtschule und Grundschule. Dies umfasst den Bau eines Musikhauses, einer Wohnung für den Hausmeister sowie die Umgestaltung des gesamten Schulcampus. Die Neuplanung der Infrastruktur und Leitungen auf dem Grundstück ist ebenfalls Teil des Projekts. Die Umverlegung bestehender Leitungen (Regenwasser, Schmutzwasser, Fernwärme, Gas) zwischen der bestehenden IGS und dem neu geplanten Musikhaus ist vorgesehen. Die Gas-Leitungsumverlegung erfolgt durch den Versorger LeineNetz. Bieter müssen die Gütesicherung und Qualifikation Kanalbau RAL-GZ 961, Ausführungsbereich AK3, I, D vorweisen. Dies dient als Nachweis für Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Das Projekt ist für KMU geeignet. Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach VOB/A EU. Die Angebotsfrist endet am 07.04.2026, 07:00 Uhr. Die Ausführung der Arbeiten ist vom 02.07.2026 bis 12.08.2026 geplant.

Neubau einer integrierten Gesamtschule und Grundschule. Umbau des Schulcampus mit Neuplanung der Infrastruktur und Leitungen. Bau eines Musikhauses und einer Hausmeisterwohnung.

Standort Projekt
Meyenfelder Straße 8-16, 30823 Garbsen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
HOAI - Siehe Formblatt VHB214: Sicherheiten werden gefordert, sofern eine Nettoauftragswert von über 250.000,00 EUR erreicht wird.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • RAL-GZ 961 Kanalbau Ausführungsbereich AK3, I, D
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
  • Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
  • Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach §135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Originaltitel: Neubau IGS und GS Garbsen - Tiefbauarbeiten
deen