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Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt die Dienstleistung zur Schadensregulierung im Ausland aus. Gemäß § 116 SGB X ist die TK verpflichtet, übergegangene Schadenersatzansprüche zu verfolgen. Der Auftragnehmer unterstützt die TK weltweit bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Es wird ein flächendeckendes Netzwerk für die internationale Abwicklung erwartet. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Die Techniker Krankenkasse sucht einen Auftragnehmer für die weltweite Unterstützung bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung von übergegangenen Schadenersatzansprüchen im Ausland, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen