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Der Landkreis Unstrut-Hainich vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Grünpflege an Kreisstraßen. Die Laufzeit beträgt zunächst 20 Monate, mit stillschweigender jährlicher Verlängerung bis maximal 31.12.2029. Grundlage sind Thüringer Straßengesetz und Fachrichtlinien. Bieter müssen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes abgeben. Nachweise zur Eignung, inklusive drei Referenzen über Grasmahdarbeiten mit jeweils mind. 80 km Streckenlänge, Qualifikationsnachweis des Personals und Geräteverzeichnis, sind erforderlich. Betriebshaftpflichtversicherung mit 1 Mio. € Deckung ist zwingend. Die Angebotsfrist endet am 24.02.2026.
Rahmenvereinbarung über die Grünpflege an allen Kreisstraßen. Grundlage sind Thüringer Straßengesetz und Richtlinien.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen