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Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 4. Inklusive Prüfung von Betriebsmitteln im explosionsgefährdeten Bereich. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit maximal einem Auftragnehmer. Die Gesamtzahl der zu prüfenden Anlagen (voraussichtlich 457 Stück) wird durch Neu- und Umbauten variieren, mit einer Mengenänderung von +/- 4 %. Die Prüfer benötigen spezifische Ausrüstung wie Messgeräte, Infrarotkameras und Adapter. Die Prüfungen erfolgen auf Basis der DGUV Vorschrift 4. Die Ausrüstung muss über gültige Prüfnachweise verfügen. Alle geforderten Nachweise müssen dem Angebot beigefügt werden, um einen Ausschluss zu vermeiden. Die Ausführung der Aufkleber wird mit dem Auftraggeber abgesprochen.
Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen. Prüfung von Betriebsmitteln im explosionsgefährdeten Bereich. Zweckverband Ostholstein, Geschäftsbereich Entwässerung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen