Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 24T
Heute
Abgabe
in 6T
Stadt Arnsberg (Arnsberg)
Projektübersicht

Auftraggeber Stadt Arnsberg sucht Dienstleister für Baureinigungsleistungen. Dies umfasst die Baustelleneinrichtung, Bauschlussreinigungen im Hoch- und Flachtrakt, Entfernung von Schutzfolien, Reinigung von Bodenbelägen, Glastrennwänden, Innentüren, Metallbau, Fassaden, Dachfenstern und Einbauten. Weiterhin sind Bauzwischenreinigungen, Schutzmaßnahmen und Regiearbeiten Teil des Umfangs. Die Ausschreibung richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freelancer und Startups.

Sanierung des Rathauses Arnsberg. Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg. Baureinigungsleistungen werden ausgeschrieben.

Standort Projekt
DE
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
Nach RBBau - 100 % Preis
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
  • Der Auftraggeber behält sich vor unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Originaltitel: Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Baureinigung
deen