Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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LWL - Bau- und Liegenschaftsbetrieb (LWL-BLB) (Münster)
Projektübersicht

Fachplanung Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) LP 1-8 für Erweiterung Tagesklinik. Neubau zweigeschossig, Anbau an Bestand. Elektro-, Kommunikationstechnik, Gebäudeautomation. Planung nach öffentlichen Anforderungen, Raumprogramm, Entwurfsüberlegungen. Kompakter L-förmiger Baukörper. Gründung, Bodenplatte, Decken in Stahlbeton. Tragende Wände in Mauerwerk. Flachdach, PV-Anlage (20 kWp), Erdwärme-Heizung. Berücksichtigung DIN-Normen, Eurocodes, Landesbauordnung NRW. Wirtschaftlichkeit, Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit wichtig. Terminziel Baubeginn 01.07.2027, Fertigstellung 29.03.2030.

Erweiterung der Tagesklinik Gronau. Neubau zweigeschossig. Anbau und Verbindung Bestand. Technische Gebäudeausrüstung.

Standort Projekt
Gronau, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: LWL - Klinik Marl-Sinsen; Erweiterung der Tagesklinik Gronau; Technische Gebäudeausrüstung Elekro- u. Kommunikationtechnik; 26-059 OH
deen