Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: e68bac34-11cb-4b94-9c8b-40e0ee5fe916

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 11T
Fragen
vor 8T
Abgabe
Heute
60596 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Beschaffung von zwei digitalen mobilen Röntgensystemen für Intensivstationen. Die Systeme sollen über einen Teleskop-Röhrenarm verfügen. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Elektronische Einreichung von Angeboten ist zwingend erforderlich. Die Angebotsfrist endet am 19.12.2025 um 12:00 Uhr. Bieterinformationen und Vergabeunterlagen sind über einen Online-Portal zugänglich.

Es sollen zwei digitale mobile Röntgensysteme mit Teleskop-Röhrenarm für den mobilen Einsatz auf Intensivstationen beschafft werden.

Standort Projekt
60596 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 300.000,00 €
Geschätztes Honorar 300.000,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Originaltitel: Lieferung von mobilen Röntgensystemen für die Intensivstation
deen