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Der Deutsche Bundestag schreibt Prüfleistungen an überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln gemäß Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Der Leistungsumfang umfasst wiederkehrende Prüfungen insbesondere an Aufzugsanlagen, Fördertechnik, Personenförderanlagen (z. B. Behindertenhubbühnen, Treppenlifte) sowie Befahranlagen und Höhenzugangstechnik. Die Leistungen beinhalten zudem Sonderprüfungen, Dokumentationen und Einweisungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten (01.10.2026 bis 30.09.2030). Bieter müssen als zugelassene Überwachungsstelle anerkannt sein und spezifische Nachweise zur Eignung und zum Mindestumsatz erbringen.
Prüfleistungen an überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln gemäß Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen