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Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln. Die Prüfung muss gemäß DGUV Vorschrift 3/4 erfolgen. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Es gibt zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Die Prüfungen finden an allen städtischen Liegenschaften statt. Die Eignungskriterien umfassen nachweisbare Erfahrungen in vergleichbaren Aufträgen und Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ebenfalls entscheidend. Eigenerklärungen zu Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Betriebshaftversicherung sind erforderlich.
Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel. Gilt für städtische Liegenschaften. Gemäß DGUV Vorschrift 3/4.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen