Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Fragen
in 18T
Teilnahme
in 28T
Vertragsbeginn
in 112T
26122 Oldenburg (Oldenburg)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Projektübersicht

Neubau eines Netzstandorts in Oldenburg (Oldenburg) inklusive Büro-, Sozial-, Lagergebäuden und TVT-Halle. Die Ausschreibung umfasst die Objekt- und Tragwerksplanung, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Planung der Freianlagen und die Planung der TVT-Halle. Übertragene Leistungen sind die Leistungsphasen 1 und 2. Optionale Leistungen beinhalten die Leistungsphasen 3, 4, 5, 6, 7 und 9. Die Ausschreibung ist in vier Lose aufgeteilt. Die Angebote müssen über das Bieterportal der Deutschen Bahn AG eingereicht werden. Ein Zuschlag kann auch ohne weitere Verhandlungen erteilt werden.

Planung Neubau Netzstandort mit Büro- und Sozialgebäuden, Lagergebäuden und TVT-Halle.

Standort Projekt
26122 Oldenburg (Oldenburg), DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • null
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP9

Besondere Bedingungen

  • Keine Email. Fragen bitte nur über das Bieterportal senden.
  • Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
  • Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Loskombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
  • Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
  • Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Originaltitel: Oldenburg (OL); Planung Neubau Netzstandort; übertr. LPH 1,2; option. LPH 3,4,5,6,7,9 (Los 1,2,3,4)
deen