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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LKK) schreibt Verträge zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V aus. Gegenstand ist die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen im Rahmen eines Open House-Verfahrens. Das Verfahren ermöglicht einen jederzeitigen Vertragsabschluss für geeignete Unternehmen. Die Grundvertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische öffentliche Auftragsvergabe im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU, da kein Wettbewerb stattfindet.
Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des open house Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen