Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: e8cf37fd-cdf9-4279-864e-0ccc77eb390b

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

LRT- und Biotopkartierung in sechs FFH-Gebieten des Natura 2000-Schutzgebietssystems in Sachsen-Anhalt (6 Lose).

Dienstleistungen EU FFH-KartierungBiotopkartierungNatura 2000BioLRTGIS-DigitalisierungLebensraumtypen
Veröffentlicht
vor 36T
Heute
Abgabe
in 12T
Vertragsbeginn
in 148T
Landesamt für Umweltschutz (Halle (Saale))
Projektübersicht

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt die LRT- und Biotopkartierung in sechs Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete) aus. Die Leistung umfasst die flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie sowie gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA. Zudem sind einzelflächenspezifische Managementhinweise zu erarbeiten, die Daten in das GIS-System 'BioLRT' zu überführen und ein Kartierbericht in Kurzform zu erstellen. Die Arbeiten sind in sechs Losen organisiert, wobei die Leistungszeiträume je nach Los zwischen 2027 und 2029 variieren. Bieter müssen über fundierte ökologische Fachkenntnisse verfügen.

Kartierung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Biotopkartierung in sechs Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt inklusive Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in BioLRT.

Standort Projekt
Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Befähigung zur Berufsausübung nach § 123, 124 GWB
  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Fachliche Qualifikation der Projektmitarbeiter (Taxonomie, Syntaxonomie, Ökologie)

Rollenqualifikationen

  • Fachbearbeiter mit Kenntnissen zur Taxonomie, Syntaxonomie und Ökologie der vorkommenden Pflanzenarten, Vegetationseinheiten und Lebensraumtypen
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • E-Rechnung erforderlich
  • Elektronische Angebotsabgabe erforderlich
  • Bindung an Haushaltsmittel der jeweiligen Jahre

Lose dieser Ausschreibung (6)

  • Flächendeckende LRT- und Biotopkartierung im FFH-Gebiet 0008LSA „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ (Gebietsgröße 2.920 ha, LK Stendal) Los-ID: LOT-0001

    Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen innerhalb des o.g. FFH-Gebiets, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 30 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.1_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_1_FFH0008LSA

    Abgabefrist: 18.08.2026
  • Flächendeckende Offenland-LRT- und Biotopkartierung im Nordteil des FFH-Gebietes 0012LSA „Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen“ (Gesamtgebietsgröße: 2.541 ha, LK Stendal) Los-ID: LOT-0002

    Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Flächendeckende Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) und sonstigen Biotopen im Offenland im Nordteil des FFH-Gebietes auf ca. 1.402 ha, inklusive Erarbeitung von einzelflächenspezifischen Managementhinweisen für alle Wertbiotopvorkommen (LRT und gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA) sowie für LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts für das Gesamtgebiet in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt mit dem Status LRT, GGB, LRT-Entwicklungsfläche oder LRT-Verlustfläche sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten. In Anbetracht der Gebietsgröße und der vielfältigen LRT-Kulisse stehen für die Geländearbeiten insgesamt drei Vegetationsperioden (2027-2029) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende LRT- und Biotopkartierung erbracht werden kann. Die Leistung ist in mehreren Teilleistungen zu erbringen, die jeweils abnahmefertig bis zum 15.11. eines Durchführungsjahres abzugeben und in Rechnung zu stellen sind. Für die Übergabe der einzelnen abnahmefähigen Teilleistungen an den Auftraggeber sind folgende Erfüllungstermine verbindlich: 1. Teilleistung (ca. 45 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2027 2. Teilleistung (ca. 40 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2028 3. Teilleistung (ca. 15 % der Auftragssumme) bis zum 15.11.2029 ... Die 1. Teilleistung ist an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027, die 2. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2028 und die 3. Teilleistung an die Haushaltsmittel für das Jahr 2029 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.2_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_2_FFH0012LSA

    Abgabefrist: 18.08.2026
  • Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0069LSA „Korgscher und Steinsdorfer Busch“ (Gebietsgröße: 212 ha, LK Wittenberg) Los-ID: LOT-0003

    Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) sowie von LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, sie sind vollständig im Spätsommer desselben Jahres abzuschließen. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. ... Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel vom Haushaltsjahr 2027 in das darauffolgende ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.3_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_3_FFH0069LSA

    Abgabefrist: 18.08.2026
  • Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0103LSA „Nienburger Auwald-Mosaik“ (Gebietsgröße: 256 ha, Salzlandkreis) Los-ID: LOT-0004

    Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform. 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Gehölzbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung nach den Daten der Altkartierungen berücksichtigt. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.4_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_4_FFH0103LSA

    Abgabefrist: 18.08.2026
  • Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0110LSA „Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg“ (Gebietsgröße: 607 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) Los-ID: LOT-0005

    Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen spätestens mit Beginn der Vegetationsperiode 2027 starten, es stehen insgesamt zwei Vegetationsperioden (2027/28) zur Verfügung. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Zur Erfassung der Strukturparameter im Wald wird ein Durchgang im unbelaubten Zustand empfohlen. Für die Erfassung des Frühjahrsaspektes im Wald stehen das Frühjahr 2027 und ergänzend das Frühjahr 2028 zur Verfügung. Eine Teilleistung zu den Kartierergebnissen der Vegetationsperiode 2027 ist dem Auftraggeber bis zum 30.11.2027 zu übergeben und in Rechnung zu stellen (ca. 50 % des Gesamtauftragsvolumens). Zur Abrechnung der Teilleistung 2027 ist der entsprechend in Rechnung gestellte Kartierfortschritt durch die Abgabe von Kartieraufnahmebögen und/oder BioLRT-Datensätzen zu belegen. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 30 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für die Jahre 2027 und 2028 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.5_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_5_FFH0110LSA

    Abgabefrist: 18.08.2026
  • Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“ Los-ID: LOT-0006

    Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, Nutzungszeitpunkte etc. so einzutakten, dass eine für das Gebiet vollständige und die Qualitätsansprüche erfüllende Wertbiotopkartierung erbracht werden kann. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2027 fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 15 Werktagen vor. Die Leistungen sind an die Haushaltsmittel für das Jahr 2027 gebunden. Eine Übertragung bereitgestellter Mittel von einem Haushaltsjahr in das andere ist nicht möglich. Nicht fristgerechte Lieferungen vertraglich vereinbarter Teilleistungen berechtigt den Auftraggeber zur Vertragsauflösung unter ausschließlicher Vergütung bis dahin gelieferter, selbstständig verwertbarer Teilleistungen und kann ggf. Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02.6_Leistungsverzeichnis_Gebietslos_6_FFH0199LSA

    Abgabefrist: 18.08.2026
Originaltitel: LRT- und Biotopkartierung in FFH-Gebieten des Natura2000-Schutzgebietssystems Sachsen-Anhalt (6 Lose)
deen