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Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt den Kauf einer Spritzgussanlage. Diese Anlage dient der Herstellung von Probekörpern. Die Anlage muss spezifische Mindestanforderungen erfüllen, die in Anlage 2 detailliert sind. Die Lieferzeit der Anlage ist auf maximal 8 Wochen nach Zuschlagserteilung begrenzt. Es gibt keine Unterteilung in Lose. Im Auftragsfall sind die zusätzlichen Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (ZVB) der Universität Jena sowie die VOL/B maßgeblich. Anderslautende Geschäftsbedingungen sind unzulässig. Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) findet Anwendung. Bieterinformationen werden gemäß §14 Abs. 1 ThürVgG erteilt. Beanstandungsmöglichkeiten und Kostenfolgen sind gemäß §14 Abs. 2 und 5 ThürVgG zu beachten. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Thüringer Vergabekammer. Deutsches Recht ist anwendbar.
Kauf einer Spritzgussanlage. Herstellung von Probekörpern. Erfüllt Mindestanforderungen gemäß Anlage 2.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen