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Die Stadt Karlsruhe schreibt die Beauftragung eines Dritten gemäß § 22 KrWG für die Entsorgung kommunaler Wertstoffe aus der Wertstofftonne aus. Der Leistungsumfang umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung sowie die stoffliche Verwertung der Wertstoffe unter Einhaltung der städtischen Abfallsatzungen. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 60 % über den Preis und zu 40 % über Umweltkriterien, insbesondere unter Berücksichtigung von CO2-Emissionen beim Transport.
Beauftragung eines Dritten zur Übernahme, zum Transport, zur Sortierung und zur Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe gemäß § 22 KrWG.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen