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Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH schreibt eine baubegleitende Kampfmittelsondierung aus. Gegenstand der Leistung ist die Oberflächensondierung des Baugrundes auf Verdachtsflächen gemäß § 1 Abs. 4 KampfmittelVO Hamburg bei Tiefbauarbeiten Dritter. Es werden zwei identische Mengenlose vergeben, für die jeweils ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird. Die Auftragnehmer müssen über eine entsprechende Befähigung gemäß § 10 Abs. 2 KampfmittelVO verfügen und die fachliche Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter nach § 20 SprengG nachweisen. Die Zuschlagserteilung erfolgt zu 60 % über den Preis und zu 40 % über ein einzureichendes Ausführungskonzept.
Baubegleitende Oberflächensondierung des Baugrundes auf Kampfmittelverdachtsflächen gemäß Kampfmittelverordnung Hamburg bei Tiefbauarbeiten Dritter.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen