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Die Stadt Essen schreibt einen Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Kontext von Rückführungsmaßnahmen aus. Der Auftrag umfasst drei Lose: 1) Prüfung der Reisefähigkeit gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG, 2) Ärztliche Begleitung von Rückführungen auf See-, Luft- und Landwegen, 3) Ausstellung von Hafttauglichkeitsbescheinigungen bei Ingewahrsamnahmen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet nach Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen spätestens am 31.10.2030. Bieter müssen ihre Approbation, Sprachkenntnisse (C1) sowie eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Rahmenvertrag für ärztliche Dienstleistungen im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen, unterteilt in drei Lose: Prüfung der Reisefähigkeit, ärztliche Begleitung bei Rückführungen sowie Ausstellung von Hafttauglichkeitsbescheinigungen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Der Leistungsumfang für das o.g. Los 1 betrifft hauptsächlich die Prüfung der Reisefähigkeit bei einer durch ausreisepflichtige Person geltend gemachten Reiseunfähigkeit mittels eines qualifizierten Attestes gem. § 60a Abs. 2c AufenthG. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung ist die Einschätzung des Arztes oder der Ärztin maßgeblich, ob die geltend gemachte Reiseunfähigkeit zu-treffend ist und unter welchen Bedingungen diese ausgeräumt werden kann.
In begründeten Fällen ist eine ärztliche Begleitung zum Flughafen, zu deutschen Außengrenzen und gegebenenfalls bis ins Heimatland der ausreisepflichtigen Ausländer erforderlich - ca. 150 Fälle im Jahr (Schätzgröße - keine verbindliche Abrufmenge). Auch Rückführungen auf dem See-weg sind vom Erfordernis betroffen. Die Begleitung der gesamten Rückführungsmaßnahme bis hin zum (erfolgreichen) Abschluss der Maßnahme ist bei Bedarf / unter Umständen erforderlich. In diesem Zusammenhang sind zu Beginn der Maßnahme alle Betroffenen im Hinblick auf die Vital-werte zu untersuchen und es ist ein sog. Fit-To-Fly (Flugreisetauglichkeitsbescheinigung) auszustellen.
Bei ausländerrechtlichen Ingewahrsamnahmen oder Inhaftierungen ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ziel dieser Maßnahme ist die Verschriftlichung der Untersuchungsergebnisse und Ausstellung einer Hafttauglichkeitsbescheinigung.