Ausschreibung

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 20T
Abgabe
in 34T
52074 Aachen
RWTH Aachen University (Aachen)
Projektübersicht

Auftraggeber RWTH Aachen University sucht Entwicklung, Fertigung, Validierung und Inbetriebnahme der Aufladeeinheit für Wasserstoffmotor. Projektstandort ist Aachen, Nordrhein-Westfalen. Vertragslaufzeit beträgt 64 Tage. Angebotsschluss ist der 02.04.2026. Keine EU-Finanzierung. Offenes Verfahren. Elektronische Einreichung erforderlich. Geeignet für KMU.

Entwicklung, Fertigung, Validierung, Inbetriebnahme Aufladeeinheit. Wasserstoffmotor-Komponente.

Standort Projekt
Forckenbeckstraße 4, 52074 Aachen, DE
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Keine weiteren Hinweise notwendig.
  • Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: 159 - Aufladung Wasserstoffmotor
deen