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Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens einen Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V für die ambulante Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten aus. Ziel ist die Verbesserung der Versorgungsqualität durch moderne, minimalinvasive Verfahren wie endoluminale Lasertherapie oder Radiofrequenzablation. Leistungserbringer mit entsprechender fachärztlicher Qualifikation und technischer Ausstattung können dem Vertrag zu identischen, nicht verhandelbaren Bedingungen beitreten. Das Verfahren dient der Transparenz und ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne der EU-Vergaberichtlinien.
Open-House-Verfahren zur Besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V für die ambulante Behandlung von Varizen der unteren Extremitäten mittels endoluminaler Lasertherapie oder Radiofrequenzablation durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen