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Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schreibt die Lieferung von Sportbekleidung im Rahmen einer Rahmenvereinbarung aus. Der Auftrag gliedert sich in drei Lose: Laufbekleidung, Sportbekleidung (T-Shirt+Hose) und Joggingbekleidung. Die Beschaffung erfolgt für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung sowie weitere öffentlich-rechtliche Bedarfsträger. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit der Option auf Verlängerung um 2 x 12 Monate. Die Zuschlagskriterien setzen sich aus 70% Technik und 30% Preis zusammen.
Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sportbekleidung für die niedersächsische Landesverwaltung und weitere Bedarfsträger.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeber?liste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeber?liste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeber?liste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen