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Investorenwettbewerb für ein Parkhaus in Alzey. Die Stadt plant den Umbau eines Parkplatzes zur Errichtung eines Parkhauses. Ein Investor soll gefunden werden, der das Grundstück kauft, Planungs- und Bauleistungen erbringt. Die Stadt mietet das Parkhaus langfristig an. Der Mietvertrag und Grundstückskaufvertrag werden zur Verfügung gestellt. Der Bebauungsplan Nr. 12 ist aus dem Jahr 1983. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Eine Machbarkeitsstudie des Architektenbüros Glaser liegt vor und ist Bestandteil des Verfahrens. Das Angebot muss die Anforderungen aus dem Aufforderungsschreiben erfüllen.
Investorenwettbewerb zur Errichtung eines Parkhauses. Grundstückskauf durch Investor. Generalübernehmer für Planung und Bau. Langfristige Anmietung durch die Stadt.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen