Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: eb5fcdf9-4e92-49bd-8fb9-e29b94622ee0

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Fragen
in 23T
Abgabe
in 31T
Vertragsbeginn
in 104T
48157 Münster
Westfälische Bauindustrie GmbH (Münster)
Projektübersicht

Auftraggeber: Westfälische Bauindustrie GmbH. Leistung: Putz- und Malerarbeiten im Neubau. Umfasst Gipsputz, Spachteln, Beschichten, Imprägnieren. Spezifische Mengen für Wände, Decken, Böden und Friese. Lackierung von Treppenhandläufen und Türen/Zargen. Dauer: 9 Monate. Standort: Münster, Hamannplatz 36-40.

Putzarbeiten und Malerarbeiten im Neubau. Gipskalkputz spachteln, beschichten mit Dispersionsfarbe. Sichtbetonwandfläche imprägnieren. Stahlkonstruktion lackieren.

Standort Projekt
Hamannplatz 36-40, 48157 Münster, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI - Der durchschnittliche allgemeine Jahresumsatz des Unternehmens muss in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 1.000.000EUR betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
  • Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Leitungspersonals.

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
  • §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
  • § 123 GWB Abs. 4, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
  • VOB/A §16 Abs 2
Originaltitel: VE 09 Putz und Maler
deen