Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 49T
Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg (Heidelberg)
Projektübersicht

Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg plant den Ersatzneubau der Wehranlagen Scheidt, Cramberg und Diez. Ziel ist die bauliche Ertüchtigung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Dies erfordert umfassende Baugrunderkundungen und Kampfmitteluntersuchungen an Land und Wasser. Die Ausschreibung umfasst die Durchführung von Bohrungen, Sondierungen sowie Feld- und Laborversuchen. Besondere Berücksichtigung finden der laufende Schleusen- und Kraftwerksbetrieb sowie strenge Umweltauflagen. Wesentliche Leistungen beinhalten Kampfmitteluntersuchung, Erkundungsbohrungen, Ausbau von Grundwassermessstellen, Kleinbohrungen und schwere Rammsondierungen.

Neubau von Schlauchwehren zur ökologischen Durchgängigkeit. Baugrunderkundung und Kampfmitteluntersuchung. Bohrungen, Sondierungen, Feld- und Laborversuche.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 700.000,00 €
HOAI - Honorar > 700.000 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2022, 2023, 2024, 2025) des Unternehmens, welches die Leistungen tatsächlich erbringt, über vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definert: Baugrunderkundungsmaßnahmen in fließenden Gewässern der Bundeswasserstraßen.
  • Mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024 und 2025) des Unternehmens, das die Leistung tatsächlich erbringt, über Kampfmittelerkundungsmaßnahmen.
  • Mindestumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschaftsjahren im Mittel größer oder gleich 700.000 € ohne Umsatzsteuer.
  • Akkreditierung des Labors, welches die Leistungen tatsächlich erbringt, nach DIN EN ISO/IEC 17025.
  • Zertifizierung des Unternehmens, welches die Leistungen tatsächlich erbringt, nach DVGW-Regelwerk W120 oder W120-1.
  • Sprengschein nach §7 SprengG des Unternehmens, welches die Leistungen tatsächlich erbringt.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • elektronische Rechnung erforderlich
  • elektronische Bestellung
Originaltitel: Aufschlussbohrungen Scheidt Cramberg Diez
deen