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Der Deutsche Wetterdienst (DWD) schreibt den Abschluss von Wartungsverträgen für Klimaanlagen an diversen Standorten im Bundesgebiet aus. Die Leistung ist in acht Lose unterteilt, die verschiedene Bundesländer abdecken. Für mehrere Lose (2, 3, 4) ist aufgrund der Einstufung als kritische Infrastruktur eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) für das eingesetzte Personal erforderlich. Für Los 7 (Flugwetterwarte Hannover) ist zudem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) zwingend vorgeschrieben. Die Auftragnehmer müssen die entsprechenden Voraussetzungen für den Zugang zu Sicherheitsbereichen eigenständig erfüllen.
Abschluss von Wartungsverträgen für Klimaanlagen an verschiedenen Standorten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in ganz Deutschland, unterteilt in acht Lose.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen