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Anforderungen an den Bieter
§ 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.
Ausschreibung der Elektro- und Meldetechnik für den Neubaucluster Petrinum im Schulzentrum Brilon. Umfasst sind NSHV/GHV, Verteilerkomponenten, Leitungen, Installationsgeräte, Anschlussarbeiten, Potentialausgleich, Beleuchtungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, IT-Komponenten, SAA/Lautsprecheranlage, Brandmeldeanlage, Amokalarmierung, Einbruchmeldeanlage, Bohrungen, Durchbrüche, Brandschutz sowie Stundenlohn, besondere Leistungen und Wartung.
Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. Die Elektro- und Meldetechnik, die in diesem LV ausgeschrieben ist, bezieht sich auf das Neubaucluster Petrinum