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Die Techniker Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk) und die HEK - Hanseatische Krankenkasse schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Denosumab aus. Das Verfahren ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 für Denosumab 60mg und Los 2 für Denosumab 120mg. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Zulassungs- und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.12.2025 bis zum 30.11.2027. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Denosumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Das Verfahren ist in zwei Lose für unterschiedliche Wirkstärken (60mg und 120mg) unterteilt.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen