Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Vertragsbeginn
vor 26T
Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 646T
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Bochum)
Projektübersicht

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) veröffentlicht eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren im Sinne des § 15 VgV, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit nicht verhandelbaren Konditionen. Es gibt 27 Lose, die jeweils einen Wirkstoff beschreiben. Die Verträge haben eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und enden spätestens am 31.01.2028. Die Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen, die die Voraussetzungen des § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind nur pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften. Vertragspartner können unbegrenzt viele werden. Der Vertragsabschluss oder Beitritt erfolgt durch Übermittlung von Eigenerklärungen und Nachweisen per Post oder E-Mail. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2026. Die Verträge enden automatisch, sobald für die Wirkstoffe Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.12.2027.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Absatz 1 AMG
  • Ein einfacher Auszug aus dem Handelsregister (für nicht deutsche EU-Mitglieder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als sechs Monate- bezogen auf den jeweiligen Beginn der Vertragslaufzeit.
  • Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Angaben unter Punkt 8.1 ORG0002 sind lediglich dem Vordruck geschuldet. Zuständig ist das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht.
Originaltitel: Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2026-01
deen