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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Alectinib aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.08.2026 bis spätestens 31.07.2028. Ein Beitritt ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt per E-Mail oder Post.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130c Abs. 1 SGB V für den Wirkstoff Alectinib im Rahmen eines Open-House-Verfahrens der Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen