Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Abgabe
in 26T
53117 Bonn
BWI GmbH (Bonn)
Projektübersicht

Die BWI GmbH plant die Vergabe eines Rahmenvertrages für Headsets und Freisprecheinrichtungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Leistungsumfang zu erhöhen. Eine detaillierte Auflistung der Artikel findet sich im Leistungsverzeichnis. Die BWI ist der zentrale IT-Dienstleister der Bundeswehr. Es besteht die Möglichkeit der teilweisen Aufhebung von Los 2. Die Beauftragung durch den Kunden Bundeswehr ist noch nicht final. Ein Teil der Mittel ist nicht hinterlegt. Die Optionen zur Verlängerung des Vertrages sind begrenzt. Es sind keine Varianten oder Unteraufträge zugelassen. E-Kataloge sind nicht gestattet.

Lieferung von Headsets und Freisprecheinrichtungen. Rahmenvertrag für BWI GmbH. Gesamtwert netto 28 Mio EUR.

Standort Projekt
53117 Bonn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 28.784.834,04 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Aufforderung zur Abgabe eines Angebots in elektronischer Form
  • Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: 1584-NA-Headsets, Freisprecheinrichtungen und Zubehör
deen