Bekanntmachungs-ID: ed70ca56-aa07-4d76-afbb-1f89e1983ced
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Der Landkreis Aurich schreibt die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 / 4 in fünf Losen aus. Die Leistungen umfassen Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Inventarisierung, Anbringung von Prüfplaketten sowie die Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation. Der Auftrag erstreckt sich auf alle Dienststellen, allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen und Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Aurich sowie das Jobcenter. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 / 4 in Dienststellen, Schulen und Jobcentern des Landkreises Aurich.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.
Der Landkreis Aurich beabsichtigt, die Aufgaben der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 3 / 4 (DGUV Vorschrift 3 / 4) extern zu vergeben und zu beauftragen. Die Aufgabe umfasst die Durchführung aller erforderlichen Wiederholungsprüfungen (Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung, Erstellung und Anbringung einer Prüfplakette, Inventarisierung bzw. Kennzeichnung der o. g. elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Erstellung der Prüfprotokolle und Dokumentation der Prüfergebnisse und zukünftig einzuhaltender Fristen) in allen Dienststellen des Landkreises Aurich. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufsschulen und den Förderschulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Aurich befinden. Nach Absprache, sollen auch neuangeschaffte Geräte innerhalb von sechs Wochen geprüft werden können.