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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nachfolgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – es sind vorzulegen: -\tGenehmigungsurkunde gemäß dem Personenbeförderungsgesetz - \tNachweis über Erfahrungen bei der Beförderung von Kindern, insbesondere von behinderten Kindern, oder auch Erfahrungen bei Krankenfahrten o. ä. - Referenzschreiben von Auftraggebern – max. 3 Referenzschreiben von Auftraggebern – - Erklärung zur Bildung von Bietergemeinschaften (falls zutreffend; siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen) Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen, es ist jedoch die Gemeinschaftslizenz vorzulegen. Mit Zuschlagserteilung ist der Vertrag lt. Anlage 4 zu unterschreiben. Übersicht über Unterlagen, die bei Bedarf nachgefordert werden können: - \tKalkulation der Preise - \tErweitere Führungszeugnisse vom Unternehmer und zum Einsatz kommende Fahrer und Begleitpersonen Übersicht über Unterlagen, die unmittelbar nach Auftragserteilung vorzulegen sind: - \tVorlage der gültigen Fahrerlaubnis/se zur Fahrgastbeförderung gem. § 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung –FeV) - \tVorlage des erweiterten Führungszeugnisses der Fahrzeugführenden und der evtl. zum Einsatz kommenden Begleitpersonen - \tStammblatt (Anlage 1) - \tAuflistung der geplanten Abholzeiten vom Wohnort des jeweiligen Schülers, die geplante Ankunft an der jeweiligen Schule und die Bekanntgabe der geplanten Fahrtroute pro Los (Tourenplanung) - \tdie unterschriebene Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Zuschlagserteilung bzw. auch während der Auftragsrealisierung vom Auftragnehmer ein Führungszeugnis vom von ihm betrauten Fahrern (auch vom Unternehmer selbst, wenn er als Fahrer tätig wird) und der eventuell zum Einsatz kommenden Begleitpersonen zu verlangen.
Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen. Die Beförderungen erfolgen vorwiegend im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Beförderung der Schüler erfolgt i. d. R. nur an den für den Freistaat Sachsen festgelegten Schultagen. Die unter Umständen notwendigen Begleitpersonen sowie die Kindersitze sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen. Die angebotenen Fahrzeuge müssen den geltenden Sicherheitsbestimmungen des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern eingesetzt werden, und die Bestimmungen der BOKraft erfüllen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen