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Anforderungen an den Bieter
Gegenstand der Leistung ist der vollständige Abbruch und Rückbau der oberirdischen und ggf. unterirdischen Gebäudeteile der ehemaligen Stadthalle sowie der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Baustoffe. Die Gebäude sind in massiver Bauweise errichtet und gliedern sich in folgende Bauteile: - Bauteil 2 - Restaurant: 3.200 m³ umbauter Raum - Bauteil 4 - Küche: 1.600 m³ umbauter Raum - Bauteil 5 - Saal: 5.300 m³ umbauter Raum - Bauteil 6 - Bühnenhaus: 3.800 m³ umbauter Raum - Bauteil 7 - Kegelbahn: 930 m³ umbauter Raum Zusätzlich ist eine ehemalige Trafostation mit ca. 195 m³ umbautem Raum vollständig zurück zu bauen. Die Baukonstruktion umfasst: - Ziegelmauerwerk in tragenden und nicht tragenden Wänden - Stahlbetonbauteile, wie Decken, Stützen, Fundamente und Treppenanlagen - Holzbalkendecken in verschiedenen Gebäudeteilen - Betonhohlsteindecken auf Stahlträgern - Stahlstützen und Träger in verschiedenen Dimensionen als tragende Bauteile - Dachkonstruktion des Hauptsaals aus Stahlfachwerkbindern Technische Einbauten: Es sind auch Großgeräte zu demontieren und zu entsorgen: - Zwei Heizkessel sowie entsprechende Bauteile der Heizanlage im Technikbereich - Zwei Öltransformatoren (ölfrei) - Ein Lüftungsgerät sowie entsprechende Leitungen auf dem Dach von Bauteil 2 (Restaurant) Außenanlagen: - Rückbau einer straßenseitigen Rampenanlage - Anschneiden und teilweiser Rückbau bestehender Straßenbeläge aus Asphalt und Betonpflaster entlang der Gebäudekanten - Verfüllung und fachgerechte Verdichtung aller im Zuge der Abbrucharbeiten entstehenden Gräben und Gruben Schadstoffbelastungen: Laut vorliegendem Schadstoffkataster bestehen zwei lokal begrenzte PAK-Belastungen in Bodenabdichtungen: - Bauteil 2 - Restaurantbereich - Bauteil 6 - Bühnenhaus: Diese Bereiche sind gesondert zu behandeln. Die PAK-haltigen Materialien sind gemäß TRGS 524 und LAGA M23 fachgerecht auszubauen, zu verpacken und zu entsorgen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind umzusetzen. Besondere Hinweise: - Die Gebäude sind vollständig entkernt - Der Rückbau erfolgt unter Berücksichtigung statischer Gegebenheiten und angrenzender Bebauung - Es sind geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bauteile, Staub- und Lärmemissionen sowie gegen Erschütterungen zu treffen - Der Einsatz von Abbruchgeräten ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen Entsorgung und Recycling: - Baustoffe sind sortenrein zu trennen und gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu entsorgen - Wiederverwertbare Materialien (z. B. Ziegel, Betonbruch) sind nach Möglichkeit aufzubereiten - Für alle Abfallarten sind Entsorgungsnachweise zu führen - Eine Fotodokumentation des Rückbaus ist zu erstellen Sicherheitsmaßnahmen: - Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften - Absicherung der Baustelle gegen unbefugten Zutritt - Schutzmaßnahmen für angrenzende öffentliche Verkehrsflächen und Nachbargebäude Rechtliche Grundlagen: Die Leistung erfolgt auf Basis der VOB/C DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" sowie unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die Stadt Zeulenroda-Triebes beabsichtigt, die Stadthalle durch Abbruch und Entkernung zu erneuern. Die Arbeiten umfassen die vollständige Entkernung des Gebäudeinneren zur Vorbereitung der Rückbaumaßnahme sowie den Abbruch und Rückbau der gesamten oberirdischen und ggf. unterirdischen Gebäudeteile.
Im Rahmen der geplanten Erneuerung der Stadthalle Zeulenroda ist der Abbruch und Rückbau bestehender Gebäudeteile erforderlich, um die notwendige Baufreiheit zu schaffen. Die Arbeiten umfassen die vollständige Entkernung des Gebäudeinneren (VE_301.1) sowie den vollständigen Abbruch und Rückbau der oberirdischen und ggf. unterirdischen Gebäudeteile (VE_301.2) inklusive Entsorgung aller anfallenden Baustoffe.
Gegenstand der Leistung ist die vollständige Entkernung des Gebäudeinneren der ehemaligen Stadthalle zur Vorbereitung einer anschließenden Rückbaumaßnahme. Die Arbeiten umfassen insbesondere: - Rückbau und Entsorgung sämtlicher Verkleidungen, einschließlich Wand- und Deckenbekleidungen - Demontage und Entsorgung aller abgehängten Decken - Ausbau und Entsorgung sämtlicher Innentüren inklusive Zargen - Entfernung und Entsorgung aller Bodenbeläge, einschließlich Kleberreste und Unterlagen - Rückbau und Entsorgung aller technischen Einbauten, soweit nicht tragend - Demontage der Dämmumhüllungen an HLS-Leitungen (Heizung, Lüftung, Sanitär), einschließlich fachgerechter Erfassung und Entsorgung Massen: Bodenbelag Werkstein: 275 m² Bodenbelag Teppiche: 144 m² Bodenbelag Fliesen: 636 m² Bodenbelag PVC: 535 m² Bodenbelag Parkett: 537 m² Bodenbelag Dielung: 175 m² Bodenbelag Bühne Filz: 175 m² Wandbelag Filzflies: 450 m² Wandbelag Fliesen: 755 m² Wandverkleidung Holz: 310m² Deckenbekleidung GK: 397 m² Deckenbekleidung GK-Akustik: 460 m² Deckenbekleidung Holz: 253 m² Dämmung: 425 m² Innentüren: 54 Stk. Sanitärobjekte: 65 Stk. Besondere Hinweise: Im Bereich des Hauptsaals befinden sich hinter einer Holzverkleidung Dämmstoffe mit künstlichen Mineralfasern (KMF). Diese sind gemäß TRGS 521 fachgerecht zu erfassen, auszubauen und zu entsorgen. Es gelten erhöhte Anforderungen an Arbeitsschutz und Staubvermeidung. Entsorgung und Nachweise: - Alle anfallenden Abfälle sind gemäß Gewerbeabfallverordnung zu trennen und fachgerecht zu entsorgen - Für KMF-haltige Materialien und Dämmstoffe sind Entsorgungsnachweise zu führen - Eine lückenlose Fotodokumentation der Arbeiten ist zu erstellen Sicherheitsmaßnahmen: - Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere bei Umgang mit KMF und Dämmstoffen - Staubschutzmaßnahmen (z. B. Abschottung, Unterdruckhaltung, Luftfilterung) - Schutz angrenzender Gebäudeteile und Verkehrsflächen Rechtliche Grundlagen: Die Leistung erfolgt auf Basis der VOB/C DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" sowie unter Berücksichtigung der TRGS 521 und der geltenden Umwelt- und Entsorgungsvorschriften. Gegenstand der Leistung ist der vollständige Abbruch und Rückbau der oberirdischen und ggf. unterirdischen Gebäudeteile der ehemaligen Stadthalle sowie der Abtransport und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Baustoffe. Die Gebäude sind in massiver Bauweise errichtet und gliedern sich in folgende Bauteile: - Bauteil 2 - Restaurant: 3.200 m³ umbauter Raum - Bauteil 4 - Küche: 1.600 m³ umbauter Raum - Bauteil 5 - Saal: 5.300 m³ umbauter Raum - Bauteil 6 - Bühnenhaus: 3.800 m³ umbauter Raum - Bauteil 7 - Kegelbahn: 930 m³ umbauter Raum Zusätzlich ist eine ehemalige Trafostation mit ca. 195 m³ umbautem Raum vollständig zurück zu bauen. Die Baukonstruktion umfasst: - Ziegelmauerwerk in tragenden und nicht tragenden Wänden - Stahlbetonbauteile, wie Decken, Stützen, Fundamente und Treppenanlagen - Holzbalkendecken in verschiedenen Gebäudeteilen - Betonhohlsteindecken auf Stahlträgern - Stahlstützen und Träger in verschiedenen Dimensionen als tragende Bauteile - Dachkonstruktion des Hauptsaals aus Stahlfachwerkbindern Technische Einbauten: Es sind auch Großgeräte zu demontieren und zu entsorgen: - Zwei Heizkessel sowie entsprechende Bauteile der Heizanlage im Technikbereich - Zwei Öltransformatoren (ölfrei) - Ein Lüftungsgerät sowie entsprechende Leitungen auf dem Dach von Bauteil 2 (Restaurant) Außenanlagen: - Rückbau einer straßenseitigen Rampenanlage - Anschneiden und teilweiser Rückbau bestehender Straßenbeläge aus Asphalt und Betonpflaster entlang der Gebäudekanten - Verfüllung und fachgerechte Verdichtung aller im Zuge der Abbrucharbeiten entstehenden Gräben und Gruben Schadstoffbelastungen: Laut vorliegendem Schadstoffkataster bestehen zwei lokal begrenzte PAK-Belastungen in Bodenabdichtungen: - Bauteil 2 - Restaurantbereich - Bauteil 6 - Bühnenhaus: Diese Bereiche sind gesondert zu behandeln. Die PAK-haltigen Materialien sind gemäß TRGS 524 und LAGA M23 fachgerecht auszubauen, zu verpacken und zu entsorgen. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind umzusetzen. Besondere Hinweise: - Die Gebäude sind vollständig entkernt - Der Rückbau erfolgt unter Berücksichtigung statischer Gegebenheiten und angrenzender Bebauung - Es sind geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen herabfallende Bauteile, Staub- und Lärmemissionen sowie gegen Erschütterungen zu treffen - Der Einsatz von Abbruchgeräten ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen Entsorgung und Recycling: - Baustoffe sind sortenrein zu trennen und gemäß den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu entsorgen - Wiederverwertbare Materialien (z. B. Ziegel, Betonbruch) sind nach Möglichkeit aufzubereiten - Für alle Abfallarten sind Entsorgungsnachweise zu führen - Eine Fotodokumentation des Rückbaus ist zu erstellen Sicherheitsmaßnahmen: - Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften - Absicherung der Baustelle gegen unbefugten Zutritt - Schutzmaßnahmen für angrenzende öffentliche Verkehrsflächen und Nachbargebäude Rechtliche Grundlagen: Die Leistung erfolgt auf Basis der VOB/C DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" sowie unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes.