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Der Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Rechenzeiten auf externen supraleitenden Quantencomputern. Ziel ist die technologische Erweiterung des bestehenden Portfolios und der Vergleich zu bereits beauftragten Systemen. Die Vereinbarung umfasst die Bereitstellung von Rechenzeiten im Umfang von bis zu 610 Stunden mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2027. Die Quantencomputing-Hardware muss in der Europäischen Union lokalisiert sein. Besondere Anforderungen betreffen das Exportkontrollrecht und den Ausschluss von Drittlandzugriffen. Bieter müssen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB einreichen. Es sind Nachweise zur Eintragung in ein Handelsregister, zum allgemeinen und spezifischen Umsatz, eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung sowie Angaben zur Mitarbeiterentwicklung einzureichen. Mindestens 3 vergleichbare Referenzen sind zu benennen. Der Zuschlag erfolgt nach Qualität des Konzepts (70%) und Gesamtpreis (30%).
Rahmenvereinbarung über Rechenzeiten auf supraleitender Quantencomputing-Hardware. Bereitstellung von Rechenzeiten auf externen Quantencomputern. Umfang bis zu 610 Stunden.
Anforderungen an den Bieter