Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 39T
Vertragsbeginn
in 225T
66280 Sulzbach
Knappschaft Kliniken Saar GmbH / Klinik Sulzbach (Sulzbach)
Projektübersicht

Umbau einer Krankenstation im 2. und 3. OG. Modernisierung der Bereiche und Umsetzung Brandschutz. Anforderung aus Brandschutzkonzept umsetzen. Ziel: Aktueller Stand der Technik, moderne Patientenbereiche. Ausführung von Metallbauarbeiten je Station. 2 St. Rohrrahmen-Aluminiumtüren 2-flg. T 30 RS mit Automatikantrieb. 2 St. Aluminium-Elemente als feststehende Glaswand. 1 St. Rohrrahmen-Aluminiumtür 2-flg. T 30 RS mit EMR.

Umbau einer Krankenstation im 2. und 3. OG. Modernisierung der Bereiche und Umsetzung Brandschutz. Anforderung aus Brandschutzkonzept umsetzen.

Standort Projekt
An der Klinik 10, 66280 Sulzbach, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI - Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten: 100%
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.
Originaltitel: Knappschaft Kliniken Saar - Sulzbach - Sanierung der Pflegestation im 2. & 3. OG
deen