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Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Tobramycin, ATC J01GB01, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.02.2026, alle Verträge enden am 31.01.2028. Ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.12.2027. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können entweder in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet oder ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen sind in 2-facher Fassung im Original an die AOK Bayern, Vergabestelle SGB V ZE25, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München zu senden. Elektronische Unterlagen mit qualifizierter elektronischer Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 03. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden Monatsersten, ansonsten zum übernächsten Monatsersten. Eine Übersendung der vollständigen Unterlagen vorab als Scan an vergabestelle1@by.aok.de oder über www.dtvp.de ist fristwahrend, wenn die Originalunterlagen bis zum 10. des Monats eingehen. Die Ausfüllanleitung ist unter www.dtvp.de verfügbar. Interessierte Unternehmen können im Projektraum auf www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Nur pharmazeutische Unternehmen kommen als Vertragspartner in Betracht und müssen die Unterlagen vertraulich behandeln. Mit der Beantragung der Freischaltung wird die vertrauliche Behandlung bestätigt. Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies Open-House-Verfahren durchgeführt wird. Es erfolgt keine Auswahl, jedes Unternehmen, das die Eignungskriterien erfüllt, erhält einen Vertrag zu gleichen Bedingungen. Jedes Unternehmen hat ein diskriminierungsfreies Beitrittsrecht. Die Vertragsbedingungen wurden vorab festgelegt. Die Durchführung des Verfahrens und Vertragsschlüsse werden europaweit publiziert. Die Auftraggeberin bekundet die Absicht, mit jedem geeigneten und interessierten Unternehmen einen Vertrag abzuschließen. Der Vertragsgegenstand ist in den Verfahrensbedingungen beschrieben. Namen und Kontaktdaten der Vertragspartner können nicht bekannt gemacht werden. Verträge werden nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Zuständig für Rechtsbehelfe sind Sozialgerichte, nicht Vergabekammern.
Besondere Bedingungen