Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 23T
Vertragsbeginn
in 97T
21029 Am Schleusengraben 14 - 21029 Hamburg
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau (München)
Projektübersicht

Das Projekt umfasst die Installation von Heizungs- und Kältetechnik. Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung und Montage von Wärmepumpen, Fußbodenheizungssystemen mit ca. 6500 m Rohrleitung und Heizkreisverteilern. Des Weiteren gehören statische Heizungsanlagen mit Stahl- und Niro-Stahlrohrleitungen sowie Pumpen und Heizkörper mit Heiz-/Kühlfunktion dazu. Es werden auch Bodenkonvektoren, Kältemaschinen, Rückkühler, Umluftkühlgeräte und Heiz- und Kühldeckensegel installiert. Serverkühler in Racklösung, Pufferspeicher und Plattenwärmetauscher sind ebenfalls Teil der Beschaffung. Die Rohrleitungen für Kälte umfassen Stahl- und Niro-Stahlrohrleitungen. Die Ausführung erfordert auch Pumpen für den Kältebereich. Der Leistungsbeginn ist der 27.04.2026 und das Leistungsende der 04.06.2027. Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform geführt. Eine Registrierung auf der Plattform ist für Bieterfragen, Informationen und die Angebotsabgabe erforderlich. Die Kommunikation kann auch nach Fristablauf weiter über die Plattform erfolgen, was die Beachtung von Fristen durch den Bieter erfordert.

Heizungs- und Kältetechnik für ein Bauprojekt. Umfasst Wärmepumpen, Fußbodenheizung und Rohrleitungen. Enthält auch Kältemaschinen und Heiz-/Kühldeckensegel.

Standort Projekt
Am Schleusengraben 14 - 21029 Hamburg, 21029 Am Schleusengraben 14 - 21029 Hamburg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2)
  • Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
  • Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert
  • Eintragung in ein relevantes Berufsregister
  • Durchschnittliche jährliche Belegschaft gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
  • Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
  • Eintragung in das Handelsregister
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer, Ausschlussgründen, Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
  • Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist - soweit unter 2.1.6 und 5.1.9 nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend.
  • Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege einzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
  • Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
  • Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
  • Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung 10.000 € netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
  • Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform geführt.
  • Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
  • Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird.
  • Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind.
  • Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
  • Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
  • Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Originaltitel: Heizungs- und Kältetechnik 70-00001-3790-402 - PR1123966-3790-B
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