Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 12T
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Landkreis Böblingen (Böblingen)
Projektübersicht

Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 766A Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt (Schülerverkehr); - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im On-Demand-Verkehr zwischen Aidlingen, Ehningen, Gärtringen und der Bergwaldsiedlung in Gechingen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der Basisvariante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 in der Hinrichtung bereits am Rathaus Gechingen. In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag) . Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles "Würmtal" ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12. Um die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) insgesamt zu erfüllen, müssen mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraumes 100% der eingesetzten Busse sauber i.S.v. § 2 Satz 1 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG sein. Die weiteren Mindestziele des SaubFahrzeugBeschG werden anderweitig eingehalten. Bei den Fahrzeugen im On-Demand-Shuttle-Verkehr handelt es sich um Fahrzeuge der Klasse M1, die speziell konstruiert oder umgerüstet wurden, um eine oder mehrere Personen im Rollstuhl sitzend bei Fahrten auf der Straße aufnehmen zu können. Das SaubFahrzeugBeschG findet daher keine Anwendung. Es wird eine Option ausgeschrieben. Der Bieter hat diese Option mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 05 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Voraussetzung für die Ausübung der Option ist, dass der Landkreis Calw eine entsprechende Verlängerung der Linie 763 beschließt. Die verbindliche Entscheidung wird in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vergabeentscheidung getroffen. Die Option betrifft folgende Leistungsbestandteile: Leistungen der Linie 763: In der Option wird die Linie 763 in den Abendstunden durch eine Verlängerung der beiden letzten Fahrten in der Hinrichtung von Gechingen nach Calw ergänzt (Mo-Fr, Samstag und Sonn-/Feiertag). Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt.

Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu". Umfasst Linien- und On-Demand-Verkehr.

Standort Projekt
Landkreis Böblingen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Originaltitel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
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