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Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie schreibt das Leasing von Hörtechnik für hörbehinderte Schüler und Schülerinnen aus. Im Rahmen der inklusiven Beschulung benötigen Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Soundfieldanlagen, technische Hilfsmittel und pädagogische Unterstützungsmaterialien, um dem Unterrichtsgeschehen folgen zu können. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung dieser Technik für einen Zeitraum von 36 Monaten, mit einer Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Leasing von Hörtechnik für hörbehinderte Schüler und Schülerinnen zur Unterstützung im Unterrichtsgeschehen im Rahmen der inklusiven Beschulung.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen