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Die GWQ ServicePlus AG schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen ab. Ziel ist die Versorgung mit Arzneimitteln ab 01.07.2026. Dies gilt für alle interessierten Unternehmen zu gleichen Bedingungen. Das Verfahren fällt nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Die GWQ ist eine Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen. Sie agiert für Aktionärs- und Kundenkassen. Regelmäßige Vergabeverfahren finden statt. Bis zum Inkrafttreten neuer Verträge gilt diese Übergangsvereinbarung. Alle Marktteilnehmer können beitreten. Frist für die Meldung ist der 10.06.2026. Erstanmeldung zum 01.07.2026 möglich. Benötigt werden: arzneimittelrechtliche Zulassung, Liste der PZN, Eigenerklärungen.
Anforderungen an den Bieter