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Anforderungen an den Bieter
LPH 1 bis LPH 3 Auftragsumfang sind die Grundleistungen zu § 55 HOAI gem. ZVB für die Anlagengruppen 1 (Abwasser- und Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gem. HOAI § 53. Es soll ein Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise realisiert werden. Möglich sind sowohl eine Holzständerbauweise wie auch eine Holz-Massivbauweise. Grundleistung ist die Entwicklung von Varianten für die Raumlüftung und Nachtauskühlung, es ist von einer dezentralen Lüftungsanlage oder einer Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Eine Wärmeerzeugung im Gebäude ist nicht vorgesehen, das Gebäude soll in die Fernwärme angeschlossen werden. Die Niederschlagswassermengen sind zu ermitteln, die Planung der Regenwasserversickerung ist Leistung des Freianlagenplaners. Neben diesen werden von der Stadt Garching ein Brandschutzplaner mit der Erstellung des Brandschutznachweises und ein Bauphysiker beauftragt. LPH 4 Auftragsumfang ist die Erstellung der Entwässerungsplanung gem. ZVB. Auch die Zuarbeit zum GeG-Nachweis und Brandschutznachweis ist zu leisten. LPH 5 Diese wird komplett vom Totalunternehmer geleistet. LPH 6 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI und ZVB für eine Funktionalausschreibung der beplanten Anlagen sowie der zur Sicherung der Qualität dem Bauherrn zu übergebenden Planungs- und Dokumentationsleistungen des Totalunternehmers. Die Totalunternehmer-Ausschreibung ist so zu gestalten, dass für alle Anlagen Leistungsdetails zur Ausführungsplanung der TGA mit dem Angebot übergeben werden. Sämtliche Sparten, Hauszuführungen und Hausanschlüsse sind vorab zu koordinieren und in der Leistungsbeschreibung zur Ausführung zu definieren. LPH 7 Auftragsumfang sind die teilweise Grundleistungen gem. ZVB sowie Anlage 15 der HOAI für alle in LPH 6 ausgeschriebenen Anlagen und Planungsleistungen der Totalunterleistung. Vom Auftragnehmer aus den Angeboten, sofern diese von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweichen sind zu prüfen: • Abweichungen in der Entwässerungsplanung • abweichend angebotene Wärmeübergabeelemente (i.d.R. Fußbodenheizung) sowie Wärmetauscher und Leitungsdimensionierungen Besondere Leistungen LPH 8 Auftragsumfang ist Durchsicht der Werkstattzeichnungen für das vom Totalunternehmer zu errichtende Anlagen, ausschließlich hinsichtlich der einzuhaltenden Regeln der Technik und der einzuhaltenden Normen. Messungen sind nicht Gegenstand der Leistung weil vom Totalunternehmer zu leisten. Für technische Abnahmen der vom Auftragnehmer ausgeschriebenen Teile der Technischen Anlagen werden Fachgutachter beauftragt. LPH 9 Auftragsumfang sind die Einzelleistungen gem. ZVB und Besondere Leistungen gem. Honorarangebot. Die Planungsleistungen bis einschl. LPH 4 sowie teilweise LPH 6 und 7 für eine Totalunternehmerausschreibung der Objektplanung § 34 HOAI, der Tragwerksplanung § 51 HOAI, der HLS-Planung § 53 HOAI und der Elektroplanung § 53 HOAI als Funktionalausschreibung sowie die Freianlagenplanung § 39 HOAI werden in eigenständigen Vergabeverfahren vergeben. Ab LPH 5 werden die Planungsleistungen, jedoch nicht Ausschreibung und Vergabe an den Totalunternehmer vergeben, der auch alle Bauleistungen außer den Freianlagen ausführt. Sofern der Totalunternehmer Abweichungen von der bauordnungsrechtlich genehmigten Planung vornehmen möchte, ist die Änderungsleistung sowie eine evtl. Tektur Leistung des Totalunternehmers. Der Bau soll voraussichtlich dreigeschossig gem. Bebauungsplan errichtet werden, ein Untergeschoss und die im Bebauungsplan eingezeichnete Tiefgarage sollen nicht realisiert werden. Laut Raumprogramm ist mit einer Nutzfläche von max. ca. 761m² zu rechnen. Grundlage der Planung ist der rechtskräftige Bebauungsplan für das Baugrundstück, eine Bebauungsplan-Änderung ist ausgeschlossen. Es ist von einer dezentralen, mechanischen Zusatzlüftung für die Aufenthaltsräume auszugehen. Der vom Auftraggeber zu beauftragender Freianlagenplaner plant die Freianlagen und die Regenwasser-Versickerungsanlage. Die Bediensteten-, Besucher- sowie Hol- und Bringstellplätze werden in der Nähe auf einer separaten, gesondert fertigzustellenden Anlage untergebracht, dies liegt der Planung zugrunde und ist nicht neu abzustimmen. Nach jetzigem Planungsstand ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen.
Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen in Holzhybrid-Modulbauweise in Garching. Planung der HLS-Anlagen (Abwasser, Wasser, Wärme, Luft, Gebäudeautomation). Angestrebte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2028/29. Prüfung der Möglichkeit einer Hortgruppe für bis zu 74 Kinder.
Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie Gebäudeautomation für eine neue Kindertagesstätte in Garching. Das Gebäude wird in Holzhybrid-Modulbauweise errichtet. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Teile der Leistungsphasen 6 und 7. Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist vorgesehen, abhängig von der Finanzierung und Förderung. Es wird eine Anschluss an die Fernwärme geplant.
Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen. Gebäude in Holzhybrid-Modulbauweise. Angestrebte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2028/29. Prüfung der Option für eine Hortgruppe bis max. 74 Kinder. Zukünftiger Träger ist die Stadt Garching.