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Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für TGA-Planungsleistungen aus. Der Auftragnehmer erbringt Ingenieurleistungen der Honorarzonen I bis III der HOAI für Bestandsgebäude (Baujahr ab 1960) im Zusammenhang mit Erweiterungen, Umbauten und Umnutzungen. Die Leistungen werden nach Einzelabruf beauftragt, wobei das Nettohonorar je Einzelabruf auf maximal 50.000,00 EUR begrenzt ist. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate oder bis zur Ausschöpfung der Wertgrenze.
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der TGA-Planung in Bestandsgebäuden (Baujahr ab 1960) im Rahmen von Erweiterungen, Umbauten und Umnutzungen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen