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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen zu schließen. Vertragsstart ist der 01.01.2026. Alle interessierten Unternehmen können beitreten. Dieses Verfahren fällt nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Vertragsunterlagen und teilnehmende Krankenkassen sind auf dem Vergabeportal einzusehen. Frist für die Meldung ist der 10.12.2025 für eine erstmalige Meldung zum 01.01.2026. Benötigte Unterlagen sind: unterzeichneter Vertrag, Nachweis der arzneimittelrechtlichen Zulassung, Erklärung zur Integrität, Liste der PZN und Eigenerklärung zur EU-Verordnung.